Buchstabe : A



Erklärung zur Abtretung einer Forderung eines Vertrages nach BGB-Bestimmungen.
Durch die Abtretung zwischen dem alten Gläubiger und dem neuen Gläubiger ist ein neuer Vertrag entstanden. Somit geht die Forderung auf den neuen Gläubiger über. Beim Vorgang der Abtretung ist eine Mitwirkung des Schuldners ist nicht erforderlich.
Solange der Schuldner keine Kenntnisse von der Abtretung hat, da ihm diese Information nicht mitgeteilt wurde, kann er davon ausgehen, dass keine Abtretungen seiner Schulden stattgefunden hat. Er kann seine Schulden, mit befreiender Wirkung, an den alten Gläubiger bezahlen.
Ist der Schuldner von der Abtretung in Kenntnis gesetzt worden, so kann er dem neuen Gläubiger entgegenhalten, was er sonst dem alten Gläubiger entgegengehalten hätte, z.B: eine Verjährung.
adäquat
erfahrungsgemäß
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Rechtsgrundlage eines jeden Versicherungsvertrages bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Grundsätzlich regeln sie die Rechte und Pflichten vom Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Inhalt und der Umfang der Versicherung festgelegt eventuell ergänzt, durch die Besonderen Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).
In der Privatversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, dass heißt:
  • Der Grundsatz der Übereinstimmung von Leistung und Gegenleistung.
  • Das Gleichgewicht von Beitrag und Gefahrentragung.
Hierbei handelt es sich um Kosten, die notwendig sind für das Aufräumen und den Abbruch von versicherbaren Sachen.
Bezahlt werden die Kosten für das Abfahren der Sachen bis zur nächsten Ablagerungsstelle, die Lagerungskosten oder die Kosten für die Vernichtung der Sachen.
Besonders aus Sicherheitsgründen ist das Aufräumen und Abbrechen notwendig. Bezahlt werden diese Kosten, nur für die Sachen, die auch versichert sind. Umgestürzte Bäume werden z.B. nicht bezahlt, da diese nicht versichert sind.
Aufsichtspflicht
Ist die Pflicht, die anvertrauten Minderjährigen so zu betreuen, dass sie weder sich selbst Schaden zufügen, noch anderen (Dritten) Schaden zufügen.


Buchstabe : B



Batterietank
Ein Batterietank sind mehrere miteinander verbundene Einzeltanks. In der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gelten diese als ein Tank.
Bauartklasse
Die Bauartklassen werden zur Tarifermittelung der Wohngebäudeversicherung herangezogen.

Bauartklasse I

Außenwände
  • massiv
  • Mauerwerk
  • Beton
Dacheindeckung
  • hart
    • Ziegel
    • Schiefer
    • Betonplatten
    • Asbestzementplatten
    • Metall
    • gesandete Dachpappe

Bauartklasse II

Außenwände
  • Stahlfachwerk mit Stein oder Glasfüllung
  • Holzfachwerk mit Stein oder Glasfüllung
  • Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech)
Dacheindeckung
  • hart
    • Ziegel
    • Schiefer
    • Betonplatten
    • Asbestzementplatten
    • Metall
    • gesandete Dachpappe

Bauartklasse III

Außenwände
  • Holz
  • Holzfachwerk mit Lehmfüllung
  • Holzkonstruktionen mit Verkleidung jeglicher Art
  • Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff
  • Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
Dacheindeckung
  • hart
    • Ziegel
    • Schiefer
    • Betonplatten
    • Asbestzementplatten
    • Metall
    • gesandete Dachpappe

Bauartklasse IV

Außenwände
  • entspricht Klasse I oder II
Dacheindeckung
  • weich - vollständige oder teilweise Eindeckung mit:
    • Holz
    • Riet
    • Schilf
    • Stroh
    • oder ähnliche Materialien der Aufzählung

Bauartklasse V

Außenwände
  • entspricht Klasse I oder II
Dacheindeckung
  • weich - vollständige oder teilweise Eindeckung mit:
    • Holz
    • Riet
    • Schilf
    • Stroh
    • oder ähnliche Materialien der Aufzählung
Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung bietet für den Bauherrn einen Versicherungsschutz während der Neubauphase eines Gebäudes oder dessen Aus- und Umbau. So dass unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen am Bauobjekt versichert sind.

Unvorhersehbare Schäden sind:

  • höhere Gewalt (.B. Sturm)
  • Schäden durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse
  • Vandalismus

Zusätzlich kann noch folgendes Risiko versichert werden:
  • Diebstahl von Gebäudebestandteilen (z.B. Entwendung von bereits eingebaute Sanitäranlagen

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages endet am Tag des Einzugs.

Die Höhe der Versicherungssumme bildet sich aus den Bauleistungen einschließlich aller Baustoffe und Bauteile. Für die Berechnung der Versicherungssumme entfallen die Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten, dazu gehören auch die Architektenhonorare.

Nicht versicherte Leistungen sind Mängel an:

  • Bauleistung
  • Baumängel
  • Baustoffen
  • Werkzeuge
  • Baugeräte
  • Fahrzeuge aller Art
  • Pläne
  • Konstruktionszeichnungen

Für Bauherren bietet sich die Bauleistungsversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber(ABN) an.

Beitragsrückgewähr
In der Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr, die vertraglich vereinbarte Leistung bei Tod oder Kündigung der Versicherung. Der Zeitraum dieser Leistung liegt zwischen Versicherungsbeginn und dem Rentenbeginn.
Das Bereicherungsverbot sagt aus, dass der Geschädigte durch das versicherte Ereignis nicht besser gestellt werden darf, als vor dessen Eintritt in die Versicherung.
Ein bestimmungsgemäßer Herd ist eine Anlage oder eine Sache, deren Aufgabe darin besteht, Feuer zu erzeugen oder aufzunehmen. Beispiele dafür sind:
  • Kerzen
  • alle Öfen
  • Feuerzeuge
  • Zigarettenglut
  • brennende Holzstücke
  • Streichholz
  • Wunderkerzen
Bijouterie kommt aus dem französischen und bezeichnete ursprünglich ein Juwelengeschäft oder eine kunsthandwerklich-modische Arbeit aus Edelsteinen. Heute wird dieser Begriff mehr auf Schmuck mit weniger wertvollem Material verwendet. Eine Bijouterie wird heute mehr mit dieser Art von Schmuck in Verbindung gebracht. Dazu gehört natürlicherweise auch der Modeschmuck.
Biodiversität
Die Biodiversität auch als biologische Vielfalt bezeichnet, ist gemäß dem Übereinkommen über biologische Vielfalt, die Vielfalt der Arten auf der Erde, die genetische Vielfalt innerhalb einer Art sowie die Vielfalt von Ökosystemen. Geregelt ist dies in den Convention on Biological Diversity (CBD).
Der Blitz selber ist ein natürliches Phänomen oder Naturereignis. Erzeugt wird ein Blitz durch unterschiedlich elektrischen Aufladungen zwischen Gewitterwolken oder zwischen Wolken und Erde. Wissenschaftlich gilt es als gesichert, dass Wolkenpartien mit negativer und positiver Raumladung durch Aufwind oder Schwerkraft getrennt werden, dabei entstehen Spannungsdifferenzen zwischen den Polen. Ein Ausgleicher erfolgt normalerweise zwischen den Wolken, was auch als Wetterleuchten bezeichnet wird. Der Ausgleich kann natürlich auch zwischen Wolken und Erde passieren, dass dann eventuell zu einem Blitzschlag wird.
Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.
Blitzschlag - Begriffsmerkmale
Der Blitzschlag wird zu einem Versicherungsfall, wenn der Blitz bei seinem Ausgleich mit der Erde, unmittelbar eine Sache trifft und einen Brand verursacht.

der zündende Blitz

Trifft der Blitz eine Sache so wird beim Durchgang des Blitzes Wärme erzeugt. Die durch diesen Vorgang erzeugt Wärme kann dazuführen, dass die Zündtemperatur einer Sache erreicht wird und ein Brand entsteht. Der Brand ist ohnehin Gegenstand der Versicherung.
Ein häufiger Blitzeinschlag ist der Einschlag in einem Dachstuhl. In der Regel ist der Dachstuhl aus Holz, tritt nun der Blitzeinschlag ein und entzündet die Sparren wird dieser zu einem Versicherungsfall. Der Brand entstand ohne einen bestimmungsgemäßen Herd.

der kalte Schlag

Der Blitz schlägt in eine Sache ein, die Wasser enthält. Die durch den Blitzeinschlag erzeugte Wärme erzeugt Wasserdampf die zu einer Vergrößerung des Volumen führt. Diese äußerst sich durch einen größeren Luftdruck, der ein Gebäude beschädigen kann, obwohl keine Zündung stattgefunden hat. Diesen Vorgang bezeichnet man als kalten Schlag.

Beim Blitzschlag sind alle Schäden versichert, die erfahrungsgemäß und ursächlich also adäquat und kausal herbeigeführt worden sind. Allerdings nur wenn die entsprechende Sachen auch versichert sind. Die Folgeschäden eines Blitzeinschlages sind, bei versicherten Sachen, ebenfalls versichert. So kann bei einem Nachbarhaus ein Blitzeinschlag stattgefunden haben, der zu einem Schaden am eigenen Haus verursacht hat. Zum Beispiel wird durch den Schaden am Haus durch eindringendes Wasser (Sturm, starker Regen) Wände und Fußböden durchnässt.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden

Werden beim Blitzeinschlag elektrische Leitungen getroffen, kommt es in der Regel zu Überspannungen. Diese können an elektrischen Einrichtungen Schäden durch Kurzschluss oder Überspannungen hervorrufen. Trifft der Blitz unmittelbar auf eine versicherte Sachen, so ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Ist der Blitzeinschlag nicht im versicherte Gebäude eingeschlagen, so ist der Schaden nicht versichert. Damit sind die Fernwirkungen von Blitzeinschlägen(Induktion) und Blitz(Influenz) ausgeschlossen.
Überspannungsschäden, die verursacht worden sind, obwohl der Blitz nicht in das versicherte Gebäude eingeschlagen ist, können nach Klausel 7160 (VGB 2001) mitversichert werden.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Ein Brand kennzeichnet sich durch folgende Begriffsmerkmale:

  • Feuer
  • Entstehungsart
  • Ausbreitungsfähigkeit

Feuer

Ein Feuer definiert sich dadurch, dass es ein Verbrennungsvorgang mit einer Lichterscheinung ist. Die Lichterscheinung muss durch eine offene Flamme, durch ein Glimmen oder ein Glühen entstanden sein.

Ein Brand liegt nicht vor und somit besteht auch keine Versicherungspflicht, wenn keine Lichterscheinung beim Brennvorgang vorhanden ist. Dies gilt z.B. bei einem Schwelbrand oder Fermentation von Heu, in der eine Vergärung oder Verkohlung auftreten kann.

Entstehungsart

Ein versicherter Brand erfordert eine bestimmte Entstehungsart. Der Brand ist durch einen nicht bestimmungsgemäßen Herd entstanden oder hat diesen verlassen. In diesen beiden Fällen besteht Versicherungsschutz. Ein Feuer, dass ohne Zutun einer befugten Person entfacht wird, gilt laut Entstehungsart, als ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd und ist damit ebenfalls versichert.

Ein Brand durch einen nicht bestimmungsgemäßen Herd ist z.B. durch einen Blitzschlag oder ein Kurzschluss oder durch eine Selbstentzündung eingetreten. Ein Brand kann auch durch einen Spiegel entstehen der das Sonnenlicht so fokussiert weiterleitet, dass ein Gegenstand sich entzündet.

Brand durch das Verlassen eines bestimmungsgemäßen Herdes entsteht s.B. wenn während der Weihnachtszeit, die Flamme einer Adventskerze den Adventskranz anzündet oder es fallen brennende Holzstücke aus dem Kaminofen.

bestimmungsgemäßen Herd ist eine Anlage oder eine Sache, deren Aufgabe darin besteht Feuer zu erzeugen oder aufzunehmen. Siehe auch unter bestimmungsgemäßen Herd

Ausbreitungsfähigkeit

Damit die Versicherung eintritt, wird auch die Ausbreitungsfähigkeit des Brandes berücksichtigt. Das Feuer muss eine gewisse Intensität oder bestimmte Wirkungsmöglichkeit besitzen , so dass sich dieses ohne zusätzliche Zündstoffe oder Wärmequellen an dem berührten Zustand weiter ausbreiten kann. Bleibt der ausgelöste Verbrennungsprozess dagegen auf der Stelle der unmittelbaren Einwirkung,tritt der Versicherungsfall nicht ein. In diesem Fall fehlt die Eigendynamik des Feuers sich weiter auszubreiten. Ein Funkenflug der letztlich einen Fingerkuppen großen Schaden im Teppich anrichtet, ist nicht versichert.
Der Versicherungsnehmer bleibt in der Pflicht, zu beweisen, dass das Feuer in der Lage war sich selber weiter auszubreiten.





Buchstabe : C



culpa in contrahendo
Verschulden, des Versicherungsnehmers, bei der Vertragsanbahnung.
Convention on Biological Diversity
Die Convention on Biological Diversity ( Biodiversitäts-Konvention) ist ein internationales Umwelt-Vertragswerk. Ausgehandelt wurde das Vertragswerk auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro. Die gleichrangigen Ziele der CBD sind
  • Schutz der biologischen Vielfalt
  • nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
  • Nachhaltige Nutzung von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen
Biologische Vielfalt oder Biodiversität umfasst dabei die
  • Vielfalt der Ökosysteme
  • Artenvielfalt genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten


Buchstabe : D



Deckungssumme
Die Deckungssumme, ist die Höhe des Betrages der Versicherungssumme, einer Haftpflichtversicherung. Innerhalb einer Haftpflichtversicherung müssen die einzelnen Deckungssummen nicht identisch sein, z.B. Personen- und Sachschäden besitzen als Beispiel andere Deckungssummen als ein Vermögensschaden. Bestimmt werden die Deckungssummen innerhalb eines Tarifes und dem Schadensereignis.
Deckungszusage
Die Versicherung übernimmt vorläufig den Versicherungsschutz, obwohl der Versicherungsvertrag noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Zahlung der Erstprämie muss in diesem Fall noch nicht gezahlt sein. Wird die Erstprämie vom Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig eingezahlt oder die Vertragsverhandlungen führen zu keinem abschließenden Vertrag, so erlischt der vorläufige Versicherungsschutz.


Buchstabe : E



Einbruchdiebstahl
Der Einbruchdiebstahl, ist in der Hausratversicherung, ein versicherbares Risiko. Der Dieb muss in ein Objekt gewaltsam einbrechen, einsteigen oder eindringen oder in einem Raum ein Behältnis aufbrechen. Wobei es unerheblich ist, ob der Dieb den Einbruch mit einem Nachschlüssel oder mit Werkzeugen ausgeführt hat.
Einlösungsbeitrag
Der Einlösungsbeitrag entspricht der Erstprämie und ist damit der erste einzuzahlende Beitrag. Wird der Zahlungstermin korrekt eingehalten, gilt der Versicherungsvertrag als abgeschlossen und als Versicherungsbeginn.


Buchstabe : F



Fertighausgruppen
Die Fertighausgruppen werden zur Tarifermittelung der Wohngebäudeversicherung herangezogen.

Fertighausgruppe I

Außenwände
  • massiv
  • Alle Teile sind aus feuerbeständigen Bauteilen, einschließlich der tragenden Konstruktionen.
Dacheindeckung
  • hart
    • Ziegel
    • Schiefer
    • Betonplatten
    • Asbestzementplatten
    • Metall
    • gesandete Dachpappe

Fertighausgruppe II

Außenwände
  • Fundament ist massiv
  • tragende Konstruktion aus Stahl
  • Holz
  • Leichtbauteile oder dergleichen, außen mit Feuer hemmenden Bauteilen wie:
    • Putz
    • Klinkersteine
    • Gipsplatten
    • Asbestzement
    • Profilblech
    • kein Kunststoff
Dacheindeckung
  • hart
    • Ziegel
    • Schiefer
    • Betonplatten
    • Asbestzementplatten
    • Metall
    • gesandete Dachpappe

Fertighausgruppe III

Außenwände
  • entspricht Fertighausgruppe2
  • ohne Feuer hemmende Ummantelung bzw. Verkleidung
Dacheindeckung
  • hart
    • Ziegel
    • Schiefer
    • Betonplatten
    • Asbestzementplatten
    • Metall
    • gesandete Dachpappe
Feuer
Ein Feuer definiert sich dadurch, dass es ein Verbrennungsvorgang mit einer Lichterscheinung ist. Die Lichterscheinung muss durch eine offene Flamme, durch ein Glimmen oder ein Glühen entstanden sein. siehe auch Brand - Begriffsmerkmale
Feuer-Rohbauversicherung
Die Feuer-Rohbauversicherung wird im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mit Angeboten.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf:

  • das im Bau befindliche Gebäude
  • vom VN beschaffte und auf dem Baugelände befindlichen Baustoffe
  • vom VN beschaffte und auf dem Baugelände befindlichen Bauteile

Versichert wird im Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung

  • das im Bau befindliche Gebäude
  • vom VN beschaffte und auf dem Baugelände befindlichen Baustoffe
  • vom VN beschaffte und auf dem Baugelände befindlichen Bauteile

Die Laufzeit einer Feuer-Rohbauversicherung beträgt in der Regel ein halbes Jahr kann sich aber je nach Versicherungsunternehmen bis auf 24 Monate ausdehnen. Beendet wird die Rohbauversicherung wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Danach geht die Feuer-Rohbauversicherung in die Wohngebäudeversicherung über. Damit wird die Jahresrate für die Wohngebäudeversicherung fällig. Die erste Jahresprämie gilt somit insgesamt für 1,5 Jahre.

Für Handwerker gibt es analog zur Feuer-Rohbauversicherung die Vorräteversicherung.



Buchstabe : G



Gebäude
Ein Gebäude ist ein unbewegliches, allseitig umschlossenes, mit der Erde fest und dauerhaft verbundenes, verschließbares Bauwerk. Das Bauwerk muss dazu geeignet sein, Menschen, Tieren und Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse zu bieten.

Die Gebäude gehören aufgrund ihrer mit festen und dauerhaften Verbindung mit dem Boden zu den unbeweglichen Sachen und sind damit versichert.

Somit gelten Ferien- und Wochenendhäuser die einen festen, stabilen und dauerhaften Kontakt zum Boden haben - im Fundament fest verankert - zu den versicherbaren Gebäuden.

Baracken, Baubuden gehören nicht zu den versicherbaren Gebäuden, da sie nicht zu den unbeweglichen Sachen gehören.

Jedes versicherte Gebäude auf einem Grundstück bekommt eine eigene Versicherungssumme, somit ist jedes Gebäude einzeln zu bezeichnen(Einzeldeklaration).

Gebäudetyp
Der Gebäudetyp dient zur Ermittlung der Versicherungssumme. Die Einteilung der Gebäudetypen erfolgt auf zwei Ebenen. Die erste Ebene ist:
  • ohne Keller
  • Unterkellert
Danach werden die Gebäudetypen unterteilt in:
  • Flachdach nur Erdgeschoss
  • Flachdach Erdgeschoss und Obergeschoss
  • Erdgeschoss mit nicht ausgebautem Dachgeschoss
  • Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss
  • Erdgeschoss und Obergeschoss mit nicht ausgebautem Dachgeschoss
  • Erdgeschoss und Obergeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss.
Die Einteilung gilt für Reihenhäuser und Häusern mit anders geschnittenen Dachneigungen.
In der gebündelten Versicherung werden die verschiedenen versicherbaren Gefahren verwaltungsmäßig in einem Vertrag zusammengefasst. Für die gebündelte Versicherung gibt es nur einen Antrag und für die Dokumentation gibt es ebenfalls nur einen Versicherungsschein. Rechtlich gesehen besteht eine gebündelten Versicherung aus mehreren voneinander unabhängigen Versicherungsverträgen mit jeweils eigenem Bedingungswerk.
Jede, in dem Versicherungsschein aufgeführte Versicherung, kann einzeln gekündigt werden.

Die wichtigsten Anwendungsbereiche der gebündelten Versicherung sind:
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Gewerbe
  • Industrie
Gefährdungsklassen nach ZÜRS
In der Elementarschadenversicherungen werden die Überschwemmungsrisikos in Gefährdungsklassen eingeteilt:
  • GK I   Überschwemmung tritt in mehr als fünfzig Jahren ein
  • GK II  Überschwemmung tritt in mehr als zehn und höchstens fünfzig Jahren ein
  • GK III Überschwemmung tritt in maximal zehn Jahren ein
Glasversicherung
Für die Glasversicherung gilt die AGIB, die Allgemeinen Bedingungen der Glasversicherung.

Versicherungsumfang.
  • Glaspauschalversicherung für die Verglasung des gesamten Gebäudes.
    • versichert sind, einschließlich der Kosten und Notverglasung:
      • Außen- und Innenscheiben
      • Lichtkuppeln
      • Scheiben von Sonnenkollektoren
      • Glasbausteine
      • Profilbaugläser und Dachverglasungen
    • nicht versichert sind:
      • Werbeanlagen
      • Verglasungen von Ladengeschäften
      • Verglasungen von Gaststätten

  • Glaspauschalversicherung für die Verglasung des gesamten Gebäudes, die dem allgemeinen Gebrauch dient
    • Der Versicherungsschutz, der sich normalerweise auf die Leistungen der Glaspauschalversicherung für die Verglasung des gesamte Gebäude bezieht, ist eingeschränkt. Der Versicherungsschutz beschränkt sich, auf die dem allgemeinen Gebrauch dienenden Gebäudebereiche. Dazu gehören z.B. Treppenhäuser und Kellerräume.

  • Glas-Einzelversicherung:
    • Versichert sind die beantragten fertig eingesetzten Scheiben.
    • Auf erstes Risiko können mitversichert werden:
      • künstlerisch bearbeitete Glasscheiben bis 250 Euro.
      • Malereien und dergleichen bis 500 Euro.
      • Gerüstkosten und dergleichen bis 500 Euro.

  • Werbeanlagen:
    • Werbeanlagen sind gegen Bruch versichert.
    • Gerüstkosten und dergleichen könne auf erstes Risiko, bis 500 Euro, mitversichert werden.
Ersatzleistung und Anpassung der Versicherung.
Die Versicherungsbedingungen sehen vor:
  • Naturalersatz. Beim Naturalersatz wird Ersatz gegeben für zerstörte und beschädigte Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Die Kosten für das Anliefern und Montieren der ersetzten Sachen gehört zum Versicherungsschutz. Andere Vereinbarungen sind möglich.
  • Anpassung der Haftung des Versicherers an die Glaspreisentwicklung.
  • Die Anpassung des Beitrags. Der Beitrag wird entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Glaspreisindex des Statistischen Bundesamtes, angepasst.
Die Gliedertaxe, ist in der Unfallversicherung die Tabelle zur Bemessung der Invalidität. Die Tabelle enthält für den Fall des vollständigen Verlustes oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile feste Invaliditätsgrade.


Buchstabe : H



Haarwild
Haarwild nach § 2 Bundesjagdgesetz:
  • Rehwild
  • Wisent
  • Elche
  • Schwarzwild
  • Schneehasen
  • Feldhasen
  • Murmeltier
  • Fischotter
  • Seehund

Haus- und Nutztiere gehören nicht zum Haarwild.
Hauptfälligkeit
Die Hauptfälligkeit ist definiert, als der Termin, an dem die Jahresprämie fällig wird. Der Versicherungsvertrag kann zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.
Heiratskapitalversicherung
Die Heiratskapitalversicherung ist eine besondere Form in der Lebensversicherung. Bei der Heirat wird die Versicherungsleistung ausgezahlt, spätestens am 25. Geburtstag der versicherten Person.

Der Versorger ist ebenfalls versichert, der in der Regel ein Elternteil oder naher Verwandter sein wird , wie z.B. Großeltern. Stirbt der Versorger läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.


Beim Vertragsabschluss gelten für die Kinder folgende Altersgrenzen:
  • Ein Mädchen darf nicht älter als 10 Jahre sein
  • Ein Junge darf nicht älter als 12 Jahre sein


Buchstabe : I



Induktionsschäden werden durch elektrische Leiter erzeugt, verursacht durch ein vorbeiziehendes Gewitter. siehe auch: Blitzeinschlag
Influenzschäden werden durch elektrische Spannungsfelder erzeugt, verursacht durch ein vorbeiziehendes Gewitter.
Eine Innere Unruhe liegt vor, wenn ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Teil des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen ausübt. Die durch eine Innere Unruhe entstandenen Schäden werden in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen.


Buchstabe : J



Jagd- und Sportwaffen-Versicherung
In der Jagd- und Sportwaffen-Versicherung werden die Jagd- und Sportgewehre versichert. Zusätzlich sind bei normalen Gebrauch das mitgeführte Zubehör versichert, wie z.B. ein Zielfernrohr oder Rucksack. Versichert ist die notwendige Munition, die zur Jagd- oder im Sportgebrauch benötigt wird sowie eine spezielle Kleidung.

Tritt der Versicherungsfall ein, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert. Bei Waffen können je nach dem Alter der Waffen feste Abzüge "neu für alt" vereinbart werden

Die Juwelen- Schmuck- und Pelzsachenversicherung wird auch als private Javolenversicherung bezeichnet und ist ein Sonderzweig der Transportversicherung. Versichert werden Wertgegenstände die sich im Privatbesitz befinden. Dazu gehören:
  • Edelsteine
  • Juwelen
  • Perlen
  • Goldschmuck
  • Silberschmuck
  • Platinschmuck
  • Bijouterie
  • Pelze
Der Versicherungsschutz gilt auf Reisen und in der Wohnung also auch stationär.


Buchstabe : K



kausal
ursächlich
Klauseln sind die Einzelbestimmungen eines Versicherungsvertrages. Die Klauseln können Bestimmungen enthalten, die den Versicherungsschutz erweitern oder auch einschränken.
Schäden die durch ein Kriegsereignis entstanden sind werden allgemein nicht versichert, da Kriegsereignisse ein nicht abschätzbares Risiko darstellen. Im eingeschränkten Maße können eventuell Kriegsschäden versicherbar sein.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetreten ist.
siehe auch unter Blitzeinschlag


Buchstabe : L



Luftfahrzeug
Das Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt. Die Unterscheidung zwischen Luftfahrt und der Raumfahrt hängt von Flughöhe ab. Ab 100 KM Flughöhe gehören alle Fluggeräte zur Raumfahrt. In Deutschland werde die Fluggeräte in folgende Luftfahrtklassen eingeteilt:
  •   1 = Flugzeuge
  •   2 = Drehflügler, wie Trag- und Hubschrauber
  •   3 = Luftschiffe
  •   4 = Segelflugzeuge
  •   5 = Motorsegler
  •   6 = Frei- und Fesselballone
  •   7 = Drachen
  •   8 = Rettungsfallschirme
  •   9 = Flugmodelle
  • 10 = Luftsportgeräte
  • 11 = Sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte. Die Flughöhe, dieser Geräte, müssen die Möglichkeit besitzen, eine Flughöhe über 30 Meter zu erreichen. Gemessen über Grund oder Wasser. Raumfahrzeuge, Raketen oder ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, sofern sie sich im Luftraum befinden.
Luxustier
Ein Luxustier bezeichnet ein wildes Tier oder Haustier, das nicht als Nutztier gehalten wird.


Buchstabe : M



Maxima
Maxima ist ein anderer Begriff für - ermittelten Selbstbehalt - in der Rückversicherung. Die in der Rahmenrückversicherung beigefügte Maximaltabelle enthält die einzelnen Risikoklassen.
Mietausfall
Der Mietwert für selbst genutzte Räume sowie der Mietausfall und Nebenkosten für vermietete Wohnräume werden in der Gebäudeversicherung für höchstens 12 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt. Es können auch andere Vereinbarungen in den Versicherungsbedingungen stehen. Zum Beispiel kann ein Mietausfall nicht 12 Monate sondern für 24 Monate ersetzt werden.
Bei gewerblich genutzten Räumen wird in der Regel kein Ersatz geleistet. Um diese Lücke zu schließen, kann eine Mietverlustversicherung abgeschlossen werden.
Mietverlustversicherung
In der Verbundenen Wohngebäude Versicherung wird ein Mietausfall für Wohnräume ersetzt, meistens jedoch nicht für gewerbliche genutzte Räume. Um diese Lücke zu schließen gibt es die Mietverlustversicherung. Die Haftzeit dieser Versicherung beträgt 12 Monate, kann aber auch ausgeweitet werden.

Folgende Gefahren sind versichert:
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung.
  • Leitungswasser
  • Rohrbruch
  • Sturm


Ersetzt werden vom Versicherer:
  • Der Mietzins aus den vermieteten Räumen sowie die Mietnebenkosten.
  • Mietzins für selbst genutzte Räume.
  • Auch für unentgeldlich überlassene Räume wird Ersatz geleistet.


Der Versicherungswert ist:
  • Der Wert einer Jahresmiete für vermietete Räume.
  • Bei eigene genutzten Räumen sowie unentgeldlichen überlassenen Räumen, wird als Versicherungswert der ortsübliche Jahresmietwert angesetzt.
  • Die Summe der fortlaufenden Nebenkosten für die Dauer eines Jahres.


Buchstabe : N



Naturalersatz
In der Schadenversicherung kann der Naturalersatz anstelle eines Schadenersatzes in Geld geleistet werden. Dieser Zusatz muss in den Versicherungsbedingungen stehen und ist deswegen möglich, weil die gesetzliche Bestimmung abgedungen werden kann.
Nutzungsart - Gebäude
Die Nutzungsart wird zur Tarifierung benötigt.
Unterschieden wird die Nutzungsart, wie folgt:
  • Reine Wohngebäude
  • Gemischt genutzte Gebäude, gewerblich und privat.
  • Ferien- und Wochenendhäuser oder ähnliche Gebäude, die nicht ständig genutzt werden.


Buchstabe : O



Orderpapier
In einigen Fällen (Z.B. Transportversicherung) ist es möglich, dass Policen echte Wertpapiere werden, die dann als Order- oder Inhaberpapiere bezeichnet werden.

Die Übertragung der Rechte bei einem Orderpapier erfolgt über einen Übertragungsvermerk dem Indossament. Bei einem echten Inhaberpapier erfolgt die Übertragung der Rechte mit der Übergabe des Inhaberpapiers. Der Versicherer muss an den Inhaber leisten.

Obliegenheiten
Mit Obliegenheiten werden die Pflichten des Versicherungsnehmer bezeichnet. Es gibt die Obliegenheit vor dem Versicherungsfall wie z.B, die Anzeigepflicht bei einer Gefahrenerhöhung. Im Versicherungsfall definiert die die Obliegenheit den Vorsatz sowie eine Schadensminderungspflicht.


Buchstabe : P



Police
Die Urkunde über den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, ist der Versicherungsschein. Dieser Versicherungsschein wird auch als Police bezeichnet. Die Police enthält die zusammengefassten und dokumentierten Verträge und Risiken die unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasst sind.
Pro rata temporis - Kfz-Versicherung
Pro rata temporis kann übersetzt werden mit zeitanteilig.

In der Kfz-Versicherung bedeutet p.r.t, das Verfahren zur Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Bei der vorzeitigen Kündigung der Versicherung wird ein Rückbeitrag ermittelt. Der Rückbeitrag, auch bei Kündigung einer vorläufigen Deckungszusage, erfolgt meist in Pro rata temporis.



Buchstabe : Q



Quasi-Holschuld
Ist ein Beitrag zweimal hintereinander regelmäßig vom Versicherungsnehmer eingezogen worden, tritt die Holschuld des Versicherers zu Gunsten des Versicherungsnehmers ein. Eine Quasi-Holschuld tritt durch die Vereinbarung eines Lastschriftverfahrens ein. Damit wird die Schickschuld eine Quasi-Holschuld.
Quote
Wird eine Nebenversicherung bewusst genommen, bei einer Mehrfachversicherung, dann spricht man von einer Mitversicherung. In diesem Fall werden die Versicherungen einverständlich den vertraglich vereinbarten Anteil des Risikos übernehmen. Der übernommene Risikoanteil wird als Quote bezeichnet.


Buchstabe : R



Ratenzahlung
Normalerweise werden Versicherungsprämien jährlich bezahlt. Davon abweichend können diese nach Vereinbarung auch halb-, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden. Wobei monatliche Zahlungen, in der Schadensversicherung, in der Regel nur im Lastschrifteinzugsverfahren bezahlt werden können.

Bei Ratenzahlungen fallen Ratenzuschläge an, die normalerweise wie folgt aussehen:

  • halbjährlich    3%
  • vierteljährlich 5%
  • monatlich      5%

Risk Management
Die nach einer Risikoanalyse vorgenommenen Planungen zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Kontrolle des Zeitplans der Durchführung sowie deren Abweichungen.


Buchstabe : S



Die Leistung des Versicherers, in der Schadenversicherung, ist bedingt und auch begrenzt durch einen Vermögensschaden, der tatsächlich nachweisbar ist. Somit ist die Schadenversicherung eine konkrete Bedarfsdeckung.
In der Schadenversicherung gilt grundsätzlich das Prinzip des Bereicherungsverbots . Obwohl die private Krankenversicherung eine Personenversicherung ist, gehören Teile dieser Versicherung zur Schadenversicherung (Behandlungskosten).
Selbsthilfe
Zur Selbsthilfe gehört auch die Vereitlung eines Fluchtversuchs, z.B. die eines Zechprellers, mit Schadenfolgen. Die Selbsthilfe ist nur ausnahmsweise zulässig, sofern ein Anspruch sonst nicht mehr durchsetzbar ist.
Sicherungsmaßnahmen
Die Sicherungsmaßnahmen gehören zum Risk-Management. Folgende Sicherungsmaßnahmen können unterschieden werden: Gefahrenabwehr oder Schadenverhütung, Schadenminderung und die finanzielle Vorsorge.
Eine der bekanntesten Summenversicherungen ist die Lebensversicherung. In der Summenversicherung ist es nicht möglich, einen exakten Maßstab anzulegen, um den Geldbedarf im Versicherungsfall zu bestimmen. Deswegen gibt es keinen Versicherungswert sondern eine vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme wird zur Fälligkeit ausbezahlt. Es handelt sich um eine abstrakte Bedarfsdeckung. Als alternative,wie bei der Lebensversicherung, können auch wiederkehrende Leistung wie z.B. eine Rente vereinbart werden.


Buchstabe : T



Tarifmerkmale VGB
Tarifmerkmale der Verbundenen Wohngebäudeversicherung sind;
  • Bauweise der Gebäude ( Bauartklassen/Fertighausgruppen)
  • Nutzungsart
  • Tarifzonen
  • besondere Gefahrenverhältnisse
  • Vorschäden
Totalschaden
Der Totalschaden tritt ein, wenn der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert - der den Wiederbeschaffungsaufwand ergibt, niedriger ist, als die kalkulierten Reparaturkosten des Fahrzeuges. Es ist möglich, dass die nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes erstattungsfähig sind.
Trennung der Ehegatten

Hausratversicherung
Wenn der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, gilt vorerst für die alte und neue Wohnung ein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsvertrag muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Geschieht dies nicht, erlischt der Versicherungsschutz nach 3 Monaten ab der letzten Fälligkeit der Rate, die dem Auszug folgt.


Buchstabe : U



Umweltschadensgesetz
Das Umweltschadensgesetz ist ab 14.11.2007 in Kraft getreten. Rückwirkend beginnt die Haftung für Umweltschäden ab dem 30.04.2007. Mit diesem Gesetz, das eine Umweltrichtlinie der EU umsetzt, hat sich die Haftung für Gewerbetreibende und Freiberufler erhöht.

In diesem Gesetz wird die Haftung für Emissionen oder Vorfälle, die geschützte Art schädigen festgelegt. Die Haftung besteht nicht für für geschützte Arten sondern auch für natürliche Lebensräume(Biodiversität) von Gewässern und Böden .

Für den Unternehmer ist das Risiko einer Haftung im Umweltbereich erheblich gestiegen. Bestimmte Berufszweige, die besonders umweltrelevant sind, unterliegen der Gefährdungshaftung auch ohne eigenes Verschulden. Die besonders umweltrelevanten Berufstätigkeiten sind gesetzt benannt. Bei allen anderen Unternehmen beginnt die Haftung für Biodiversitätsschäden bei geringster Fahrlässigkeit.

Die Haftung im Schadensfall übernimmt immer der Verursacher. Wenn also Handwerker, auf Grund von Reparaturtätigkeiten, einen Umweltschaden verursachen, so haften diese für den Umweltschaden. Droht ein Umweltschaden oder ist dieser schon eingetreten müssen die entsprechenden Ämter informiert werden. Durch das neue Umweltschadensgesetz haben auch anerkannte Umweltverbände die Möglichkeit zu klagen. Sie können Behörden verpflichten, Unternehmen oder dessen Organe persönlich für Umweltschäden in Anspruch zu nehmen.

Ungewissheit
Um eine Versicherung in Anspruch nehmen zu können muss eine "Ungewissheit" vorhanden sein. Der Eintritt und der Umfang des versicherten Ereignisses dürfen nicht planbar sein oder schon feststehen. Es ist im Leben damit zu rechnen, dass ein Versicherungsfall eintreten kann, aber es muss ein ungewisses Ereignis sein. Auch die Höhe eines Schadenfalls ist ein ungewisses Ereignis, da die Schadenshöhe ebenfalls nicht planbar ist. Die "Ungewissheit" kann auch wie folgt definiert werden:
  • Der Schaden überhaupt jemals eintritt (Unfall oder Feuer)
  • Zu welchem Zeitpunkt die Versicherung eintritt.  In der Lebensversicherung tritt der Tod des Versicherten auf jeden Fall ein. Der Zeitpunkt des Todes kann jedoch nicht vorhergesagt werden.


Buchstabe : V



Valoren
Valoren bezeichnet Wertgegenstände wie z.B.:
  • Schmuck
  • Edelsteine
  • Bargeld
  • Aktien
  • Wertpapiere
  • Pfandbriefe
  • Edelmetalle
  • und vieles mehr
Der Begriff Valoren wird in der Bankenwelt für alle Wertpapiere, Banknoten, Schecks, Münzgeld und Edelmetalle in Barren verwendet.

Der allgemeine Begriff Valoren wird in der Schweiz sehr oft verwendet. Valoren bedeutet im lateinischen; valor = Wert.

Valoren-Versicherung - gewerblich
Die gewerbliche Valorenversicherung ist ein Sonderzweig der Transportversicherung: In der gewerblichen Valorenversicherung wird für folgende Sachen eine Versicherung gewährt:
  • Schmuck
  • Edelsteine
  • Bargeld
  • Aktien
  • geldwerte Papiere
  • Bar- und Reisechecks
  • Edelmetall gemünzt oder in Barren
  • Bijouterien
Der Begriff Valoren wird in der Bankenwelt für alle Wertpapiere, Banknoten, Schecks, Münzgeld und Edelmetalle in Barren verwendet.

Der allgemeine Begriff Valoren wird in der Schweiz sehr oft verwendet. Valoren bedeutet im lateinischen; valor = Wert.

Valoren-Versicherung - privat
In der verbundenen Versicherung, werden verschiedene Gefahren zusammengeschlossen, so dass ein neuer Versicherungszweig entsteht, der sich an ein Objekt ausrichtet. Die verbundenen Versicherung wird auch als kombinierte Versicherung bezeichnet.
Das entscheidende an einer verbundenen Versicherung ist, dass die verschiedenen Gefahren in nur einem Vertrag sowie einem Bedingungswerk zusammengefasst sind. Für die verbundene Versicherung gibt es nur einen Antrag und für die Dokumentation gibt es nur einen Versicherungsschein.
In der der Regel kann eine verbundene Versicherung nur als Ganzes gekündigt werden.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche der verbundenen Versicherung sind:
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
Versicherungsorte

Hausratversicherung
In der Hausratversicherung sind nicht nur die Räume versichert, die direkt zur Wohnung oder Grundstück gehören, sondern auch räumlich vom Haus oder Grundstück entfernte Orte. Folgende Bereiche gehören zu den weiteren Versicherungsorten:
  • Garagen in der Nähe der Versicherungsortes, sofern diese nur vom Versicherungsnehmer oder einem Mitglied der Hausgemeinschaft genutzt werden.
  • Gemeinsam genutzten Räume.
    Folgende Geräte sind .B. versichert:
    • Waschmaschinen
    • Wäschetrockner
  • Auf dem gesamten Grundstück, sind folgende Sachen versichert:
    • Rundfunkantennenanlagen.
    • Fernsehantennenanlagen.
    • Markisen.

Werden nach einem Versicherungsfall, versicherte Sachen an einen anderen Ort gebracht werden, so gilt auch für diese ein Versicherungsschutz. Dies gilt für Beschädigungen, Zerstörung oder sie kommen abhanden.
Versicherungssteuer
Seit 2007 gelten die folgende Versicherungssteuersätze. Generell 19%, Lebens- und Krankenversicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit. Für die Feuerversicherung gilt ein verminderter Satz von 14%. Der Steuersatz bei einer Gebäudeversicherung mit anteiliger Feuerversicherung beträgt 18%.


Buchstabe : W



Wagniskennziffer
Die Wagniskennziffer (WKZ) wird durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV) festgelegt. Sie wird von den Versicherern zur Erstellung der Schadensstatistiken sowie zur Risikobewertung verwendet. Die WKZ ändern sich häufiger, z.B wurde die Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr aufgehoben. Die WKZ setzt sich zusammen aus dem Fahrzeugtyp(z.B. Kraftrad), der Nutzung(z.B. Lkw über 3.5 Tonnen im Güterverkehr. Besonders hervorzuheben sind die WKZs der 700 Gruppe, die eine Kfz-Steuerbefreiung beinhaltet,weil der Halter eines Pkws Behinderungen besitzt. Kfz mit einem Ausfuhrkennzeichen erhalten eine WKZ innerhalb der 800 WKZ-Gruppe. Die WKZ werden, einmal jährlich an die GDV gemeldet, diese ermittelt auf Grund eines komplexen statistisch-mathematischen Verfahrens, aus Schadenhäufigkeit und Schadendurchschnitt den Schadenbedarf für die einzelnen WKZs. Die gemeldeten Daten entsprechen der sogenannten Rolle B. Die Versicherer können auch eigene WKZs verwenden, müssen diese aber für die GDV entsprechend umschlüsseln.
Der Wiederbeschaffungswert ist in der Kraftfahrtversicherung der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Wildunfälle
In der Teilkasko werden die Wildunfälle mitversichert. Versichert sind alle Unfälle, die sich in der Regel mit Haarwild ereignet haben. Um in der Teilkasko versichert zu sein, muss sich der Unfall während der Fahrt des Autos ereignet haben. Geschieht der Aufprall mit dem Haarwild während eines Brems- oder Ausweichmanövers, wird der Schaden durch die Vollkaskoversicherung nicht ersetzt.

Die Definition vom Haarwild richtet sich nach dem § 2 des Bundesjagdgesetz. Dazu gehören nicht die Haus- und Nutztiere, hier haftet der Halter für den Schaden. Ist der Halter nicht zu ermitteln, so hilft nur eine Vollkaskoversicherung.

Es gibt Versicherungen, die in ihren Vertragsbedingungen definiert haben, das auch Schäden ersetzt werden, die mit anderen Tieren passiert sind.

Wohnung

Hausratversicherung
Die Wohnung bezeichnet den Versicherungsort, dessen Anschrift im Versicherungsvertrag angegeben ist. In der privaten Hausratversicherung, sind nur die Räume, die privat genutzt werden versichert. Folgende Bereiche gehören zur Wohnung:
  • Alle Privat genutzten Räume.
  • Loggien.
  • Balkone.
  • Terrassen, die direkt am Haus beginnen.
  • Räume der Nebengebäude, die sich auf dem Grundstück befinden.
  • Die Garage, wenn Sie sich auf demselben Grundstück,wie die Wohnung befindet.

Weitere Versicherungsorte siehe unter Versicherungsorte .


Buchstabe : Z



Zeitwert
In der Gebäudeversicherung kann der Gebäudewert als Zeitwert ermittelt werden.
Der Neuwert eines Gebäudes abzüglich der Wertminderung des Objektes ergibt den Zeitwert. Die Wertminderung des Gebäudes ermittelt sich aus Alter und Abnutzung.
Zillmerung
Zillmerung ist ein versicherungsmathematisches Verfahren zur Berücksichtigung angefallener, aber nicht getilgter Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung.

Es ist die in Deutschland gebräuchlichste Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen.

Die Formel ist nach dem Mathematiker A.Zillmer benannt worden.

Mehr Infos bei Wikipedia

ZÜRS
ZÜRS ist ein IT-gestütztes Modell, für ein Zonierungssystem, das Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen nach bestimmten Gefahren einstuft. Damit werden Gebäudestandorte in Deutschland, für die Elementarschadenversicherung, in Risiko- bzw. Tarifzonen eingestuft. Durch ZÜRS ist es möglich, das 90% aller Gebäude einer Gefährdungsklasse zugeordnet werden können.

Das Überschwemmungsrisiko wird in 3 Gefährdungsklassen eingeteilt, von GK 1 bis GK 3.